Datenschutz

Datenschutz

Datenschutz und Sicherheitstechnik / Überwachungskameras

Datenschutz wird als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre verstanden. Dies gilt auch bei dem benutzen von Videoüberwachung sowie Überwachungskameras.

Die Internationale Datenschutzkonferenz erinnerte 2005 an die Datenschutzprinzipien:

• Prinzip einer unabhängigen Überwachung und gesetzlicher Sanktionen
• Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
• Prinzip der Richtigkeit
• Prinzip der Haftung
• Prinzip der Transparenz
• Prinzip der Nicht-Diskriminierung
• Prinzip der Zweckgebundenheit
• Prinzip der Sicherheit
• Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip)
• Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr
• Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten

An öffentlichen Sektoren gibt es folgende Datenschutzstellen:

• Den Landesbeauftragten für Landesbehörden
• Den Bundesbeauftragten für Bundesbehörden
• Und Datenschutzbeauftragte bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen

Videoüberwachung und Videoüberwachungssysteme und Privatsphäre

Bei einer Videoüberwachung muss so auf das Datenschutzrecht zum Schutze der Privatsphäre geachtet werden. Überwachungskameras können so z. B. nicht einfach über das eigene Grundstück auf ein Grundstück eines anderen aufnehmen. Auch die Aufnahme von öffentlichen Orten mit einer fest montierten Überwachungskamera unterliegt dem Datenschutz.