Flucht- und Rettungssysteme

Flucht- und Rettungssysteme

Die Flucht- und Rettungspläne sind durch die Arbeitsstätten-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben, damit eine schnelle Evakuierung des Gebäudes ermöglicht wird und Rettungsmaßnahmen sicher vonstattengehen können.

Bewohner, Angestellte und Besucher können – und sollten – sich bereits in Ruhe mit den Informationen aus diesem Plan informieren. Dargestellt sind in einem Flucht- und Rettungsplan auf einem maßstäblichen Grundriss die vom Brandschutzfachplaner vorgesehenen Fluchtwege im Gebäude und ins Freie, die Anbringungsorte von Handfeuerlöschern, von Feuermeldern, von Löschdecken, kurz von alledem, was hilfreich sein kann, den Brand bereits im Entstehen zu bekämpfen.

Auch sind Hinweise, wie man sich im Brandfall oder sonstigen Notfall zu verhalten hat, einschließlich der Notruf-Telefonnummern auf dem Flucht- und Rettungsplan. Fachgerechte und sorgfältige Erstellung ist auch hierbei für uns unverzichtbar.

Wir garantieren gleichbleibende Qualität durch langjährige Praxiserfahrung, individuelle Gestaltung hochmoderner Flucht und Rettungspläne durch schnelle optimierte Abläufe sowie professionelle Umsetzung durch Architekten.

CAMovation Ihr Spezialist für Überwachungskameras, Sicherheitstechnik & Sicherheitskonzepte bietet unter anderem folgende Leistungen an:

Planung

Planung

Durch die richtige Planung entsteht ein kosteneffizientes Flucht- und Rettungskonzept, das seine Aufgaben sicher und ordnungsgemäß erfüllt.

Anwendung

Anwendung

Durch die Anwendung effektiver Komponenten sichern wir einen ordnungsgemäßen Ablauf.

Prüfung

Prüfung

Durch unseren Fachmann wird eine erforderliche Prüfung zur Brandschutzordnung gewährleistet und sofort bei entsprechenden Ereignissen angemessen reagiert.

Informationen zu Flucht- und Rettungsplänen

allgemeine Informationen über Flucht- & Rettungspläne

Z ur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen beinhaltet der § 55 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Ausführungsbestimmungen finden sich im § 18 sowie der zugehörigen Durchführungsanweisung, der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8 bzw. GUV 07).

In jedem öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude, sowie an großflächigen Anlagen muss aus Gründen der Sicherheit mindestens ein Flucht- und Rettungsplan angebracht sein. Dies hat der Gesetzgeber für Deutschland am 20.Juli 2007 im §4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung so festgelegt: „Ein Flucht- und Rettungsplan muss immer dann an großflächigen Anlagen, in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden angebracht werden, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern!“

Ebenfalls zum Inhalt des Flucht- und Rettungsplans gehören die Regeln, wie sich bei Unfällen oder im Brandfall zu verhalten ist. Letzteres, also das Verhalten im Brandfall, ist meist dieselbe Darstellung, wie sie auch in der Brandschutz Ordnung Teil 1 beschrieben wird.

weitere Informationen

Auch vorgeschrieben ist, wo genau sich der Flucht- und Rettungsplan im Gebäude oder der großflächigen Anlage befinden muss, damit dieser im Gefahr- oder Katastrophenfall auch schnellstmöglich gefunden werden kann. Sie müssen nämlich dort angebracht werden, wo sie für jeden gut sichtbar sind, dies kann in Fluren, im Eingangsbereich oder in Treppenhäusern sein, aber in jedem Fall dort, wo Angestellte oder Besucher des Gebäudes oder der Anlage im Ernstfall entlang müssen. So ist nicht nur gewährleistet, dass alle Menschen das Gebäude schnell und sicher verlassen, Brandschutz – oder Erste-Hilfe-Einrichtungen erreichen können und wissen, wie sie sich verhalten müssen, sondern auch die Rettungskräfte können auf einen Blick erkennen, wo sie sich befinden und wo genau sie hin müssen.

Gerade wegen der zunehmenden Globalisierung wurde die Neuerung der Flucht- und Rettungspläne nötig, denn zum einen enthalten sie nun internationale Sicherheitskennzeichen nach ISO 7010, die von allen Nationalitäten (und nicht nur in Deutschland) sofort verstanden werden, zum anderen enthalten die Fluchtpläne auch mehr Bilder als Text, da diese in gefährlichen Situationen viel schneller wahrgenommen werden. Weltweit einheitlich werden die Fluchtwege nun Grün, der eigene Standort Blau und die Pfeile für die Fluchtrichtung ebenfalls Grün angezeigt. Die Größe des Plans muss mindestens DIN A3 betragen und die Abbildungen dürfen nicht kleiner als im Maßstab 1:250 dargestellt werden.

Normen und Vorschriften

Doch nicht nur wo solch ein Fluchtplan hingehört, sondern auch wie dieser auszusehen hat, wird seit Dezember 2010 in der neuen DIN ISO 23601 (davor DIN 4844-3), sowie im BGV A8 festgelegt. Danach muss der Flucht- und Rettungsplan den Grundriss eines Geschosses, bei großflächigen Anlagen den Lageplan, so einfach und aufs Wesentliche reduziert darstellen, wie möglich, damit dieser Fluchtplan auch eine echte Hilfe darstellt und der Sicherheit dient. Der Betrachter muss darauf den Gebäudegrundriss oder mindestens die wichtigsten Teile davon finden, sofort erkennen, wo die Flucht- und Rettungswege verlaufen, zur besseren Orientierung seinen eigenen Standort markiert sehen und nicht zuletzt die Lagen von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzeinrichtungen und Sammelstellen auf den ersten Blick entdecken.

CAMovation Ihr Spezialist für Überwachungskameras, Sicherheitstechnik & Sicherheitskonzepte ist Ihr Profi für Flucht- und Rettungspläne!