virtueller Detektiv

virtueller Detektiv

Hinter dem Begriff des „virtuellen Detektiven“ steckt ein Team aus ausgebildeten, langjährigen Ladendetektiven die durch ein ausgeklügeltes Überwachungssystem den eigentlichen Ladendetektiven vor Ort ersetzen oder unterstützen.

Grundsätzlich ist der virtuelle Ladendetektiv 24 Stunden an 365 Tagen einsatzbereit. Durch die enge Zusammenarbeit in Teams wird gewährleistet, dass sich die Leistung konstant auf hohem Niveau befindet. Bei einem Verdacht oder einer Straftat werden grundsätzlich Ihre Mitarbeiter oder eine alternative Notrufstelle benachrichtigt, die dank einem CAMovation Lehrgang im richtigen Umgang mit der Situation geübt sind.

TEAM

Das Team des virtuellen Detektiven besteht aus sehr gut ausgebildeten Experten. Jedes Teammitglied wird vor dem ersten Einsatz direkt vor Ort am Objekt gebrieft und kann sich so auch reell mit dem Einsatzort und den Gegebenheiten auseinander setzen.

TECHNIK

Die technischen Voraussetzungen für den virtuellen Detektiven werden von uns je nach Objekt und Einsatz geschaffen. Es können auch bereits vorhandene Sicherheits- und Überwachungssysteme mit einbezogen werden.

EREIGNIS

Im Ernstfall wird eine vorher abgesprochene Informationskette abgearbeitet. So werden in den meisten Fällen entsprechend Mitarbeiter oder lokale Ermittler informiert und diese können so schon nach sehr kurzer Zeit eingreifen.

weitere Eigenschaften des virtuellen Detektiven

Hier sehen Sie einen weiteren kurzen Überblick über die Eigenschaften des virtuellen Detektiven

  • Angleichung – In ruhigen Stunden kann die Anzahl der aktiven Teammitglieder auf ein Minimum angepasst werden.
  • Kosteneffizient – der virtueller Detektiv ist um bis zu 70% günstiger, gegenüber Ladendetektive.
  • Flexibilität – Bei Stoßzeiten sowie vor Feiertagen werden geziehlt mehr Mitarbeiter eingesetzt.

Detektei allgemein

allgemeine Informationen zum Ladendetektiv

Diebstahl ist so etwas wie der Volkssport unter den kriminellen Delikten. In dieser „Sportart“ stehen sich Langfinger und Kaufhausdetektive gegenüber, wobei jede Seite darauf bedacht ist, die andere Seite auszutricksen.

Die Diebe, die in Deutschland aktiv sind, kann man getrost als extrem fleißig bezeichnen, denn sie sind jährlich für einen Warenschwund verantwortlich, der ca. 1% der gesamten Umsätze im Einzelhandel ausmacht. Dabei sind es nicht nur die Kunden, die etwas stehlen, sondern auch das Personal des Einzelhändlers oder sogar die Lieferanten. Dabei kann es vorkommen, dass neben Sachgegenständen auch Bargeld gestohlen wird.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, arbeiten viele Läden mit Kaufhausdetektiven, umgangssprachlich auch Ladendetektiv genannt, zusammen. Seine wichtigste Aufgabe ist die Beobachtung. Entweder nutzt er dafür die echte Direktüberwachung, indem er sich im Verkaufsraum aufhält. Oder er überwacht das Einzelhandelsgeschäft mittelbar, d.h. mit Hilfe von Kameras und Monitoren. Letztgenannte Variante wird in der Praxis überwiegend angewendet.

Ein Kaufhausdetektiv besitzt keine Sonderrechte, außer dem Hausrecht, und darf eine verdächtige Person nur festnehmen, wenn er sie auf frischer Tat erwischt hat. Nachdem eine Festnahme durch den Ladendetektiv erfolgt ist, ist dieser berechtigt, die Personalien des Verdächtigen aufzunehmen. Er darf jedoch die Person nicht durchsuchen. Dieses Recht ist der Polizei vorbehalten. Und was macht ein Kaufhausdetektiv, wenn der Verdächtige im Begriff ist zu fliehen? In dieser Situation darf er körperlichen Zwang ausüben, der jedoch „verhältnismäßig“ ausfallen muss.

Vergleicht man die Tätigkeitsbereiche von Kaufhausdetektiven und Privatdetektiven bzw. Wirtschaftsdetektiven, wird schnell deutlich, dass ein Ladendetektiv zum einen räumlich, zum anderen auch thematisch eingeschränkt ist.

weitere wichtige Informationen für unsere Kunden

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung an Hand der Versicherungsurkunde (ca. 1.500.00 EUR für Personenschäden, ca. 500.000 EUR für Sachschäden, ca. 25.000 EUR für Vermögensschäden) und lassen Sie sich nachweisen, dass diese Versicherung auch noch besteht.

Derzeit liegt der Stundenverrechnungssatz für den Einsatz eines Kaufhausdetektivs je nach Bundesland zwischen 15 und 20 Euro