Daten-Backup im Rechenzentrum

Sicherung Ihrer Daten im Rechenzentrum

Mit der automatischen Sicherung Ihrer Überwachungsdaten bieten wir unseren Kunden das Anlegen von Kopien der lokalen Überwachungsdateien auf einen Backupserver unseres modernen, gesicherten Rechenzentrums. Durch die Datenredundanz können u.a. Manipulationen, sowie der Verlust durch Diebstahl, Defekt oder Brand ausgeschlossen werden. Somit sind Ihre Videos in der Video-Cloud nach den hohen deutschen Sicherheitsstandards für Sie sicher untergebracht.

  • Sicherung der aufgezeichneten Aufnahmen zusätzlich zum Langzeitrecorder
  • Schutz bei Diebstahl des Langzeitsrecorders
  • zusätzliche Betreuung von Speichersystemen und -Medien im eigenen Unternehmen entfallen in der Regel komplett
  • bessere kalkulierbarkeit der Wartungskosten
  • hohe Sicherheit im Rechenzentrum
  • Kein Verlust der Daten

Sichern Sie Ihre aufgenommen Daten auf externen gesicherten Server für Videodateien / Überwachungsdateien

Die Daten liegen auf Kundenwunsch verschlüsselt auf unseren Backup-Servern vor, so dass selbst wir ohne Ihren Zugangsschlüssel nicht auf die Daten zugreifen können. Somit garantieren wir unseren Kunden ein höchstmaß an Datensicherheit. Auf Ihre Daten hat außer Ihnen keiner Zugriff.

Im Ernstfall benötigen wir lediglich Ihren Zugangsschlüssel und können somit sofort Ihre Backups einspielen oder auf Beweismaterial zugreifen um es auf Ihren Wunsch hin für die Strafverfolgungsbehörden fachgerecht zu exportieren.

Dokumentation

Bei der erfolgreichen Datensicherung ist eine gute Dokumentation grundlegend für die Funktionalität, da von ihr der Erfolg und die Geschwindigkeit der Datensicherung, sowie der Wiederherstellung abhängt.

Die Dokumentation umfasst:

  • Ablauf der Datensicherung
  • Aufbau der Archivierung
  • zu treffende (Sofort-)Maßnahmen
  • Kompetenzen
  • Prioritäten für besonders zeitkritische Daten und Systeme

Für eine bessere Übersichtlichkeit ist die Dokumentation für Sicherung und Wiederherstellung jeweils getrennt in einem Sicherungs- bzw. Wiederherstellungsplan anzuwenden.

Gesetzeslage

Die Pflicht zur Datensicherung in Betrieben ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften. Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände sind in Deutschland seit Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

Mit CAMovation Ihr Spezialist für Überwachungskameras, Sicherheitstechnik & Sicherheitskonzepte haben Sie den richtigen Partner für Ihre Überwachungsbackups & Ihre Überwachungscloud gefunden!