Vorschriften und Richtlinien (EMA)

Vorschriften und Richtlinien

Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehört die Polizei oder in Deutschland die VdS Schadenverhütung GmbH. Bei der Planung, Projektierung, Installation und Wartung sind insbesondere zu beachten:

  • DIN EN 50131-1; VDE 0830-2-1:2010-02 Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen
  • DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen
  • VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau

Diese Normen und Richtlinien legen unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl der Alarmmelder, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume zur Funktionsprüfung fest.

Alarmanlagen und der Europäische Installationsbus (EIB)

Mit dem EIB lassen sich keine VdS-zertifizierten Alarmanlagen errichten, obwohl die meisten EIB-Alarmanlagen streng nach VdS aufgebaut sind. Der Markt bietet auch Alarmanlagen mit EIB Schnittstelle an. Für eine VdS-Zertifizierung darf die EIB Schnittstelle nur als Ausgang verwendet werden, d. h. es werden nur die Statusinformationen der Alarmanlage an den EIB weitergeleitet.