Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

„Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

~ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland